Fragt man die Statistik, hat jeder deutsche Haushalt zwei Lebensversicherungen. Dabei lohnen sie sich kaum mehr – und bergen entscheidende Nachteile und Risiken! Statistisch besitzt jeder der 42 Millionen Haushalte in Deutschland zwei kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, im Finanzjargon auch „KLV‘s“ abgekürzt. Würde man die vielen Versicherungspolicen, die vor Vertragsablauf – sehr oft mit Verlust – vorzeitig[…]
Seit Jahren widmen wir uns der Rückabwicklung von Lebensversicherungen und den damit verbundenen sehr lukrativen Anspruchsmöglichkeiten für lebensversicherte Kunden. Vielen ist allerdings gar nicht so richtig klar, wie sich eine erfolgreiche Rückabwicklung in Zahlen darstellt bzw. welche Ansprüche dem Versicherungsnehmer im Fall einer Rückabwicklung eigentlich zustehen. Verbraucher die nicht oder nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, können[…]
Die Deutschen sind die Weltmeister der Lebens- und Rentenversicherungen. Dabei bringen diese nur kümmerliche Renditen. Und nun wird auch noch die Inflation zum Problem. Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind bei den Deutschen so beliebt wie kaum ein anderes Finanzprodukt. Dabei wurde in den vergangenen Jahren immer wieder darüber berichtet, wie jämmerlich die Renditen und wie beträchtlich die[…]
Die Frage wonach der Rechtsmissbrauch nicht allein nach nationalem Recht zu beurteilen sei, könnte auf Grundlage einer neueren Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021 sowie einem ganz aktuellen Hinweis-beschluss des OLG Rostock vom 09.11.2021 ganz neue Möglichkeit eröffnen! Denn danach hat das OLG Rostock unter Verweis auf die neuere Entscheidung des EuGH festgestellt, dass die Beurteilung des Rechtsmissbrauchs[…]
In den vergangenen Jahren wurde viel über die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen aufgrund von fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen geschrieben.
Dabei rankten sich häufig Mythen und vor allem unrealistische Vorstellungen um das Thema.
Nach den Insolvenzen großer Abwickler und einzelner Rechtsanwaltskanzleien ist es in letzter Zeit ruhiger um den Widerspruch geworden. Dies ist ebenso nachvollziehbar wie bedauerlich.
Denn der Widerruf bietet aufgrund vieler klärender Gerichtsurteile und einer Konsolidierung unter den Abwicklern weiterhin gute Chancen.
Was hat sich in der Rechtsprechung getan?
Während es in der Vergangenheit noch weitgehende Unklarheit über den Abschlusszeitraum der Verträge, die betroffenen Gesellschaften, eine mögliche Anspruchsverwirkung und die Berechnung des Abwicklungsanspruchs gab, sind viele dieser Punkte inzwischen geklärt:
So besteht nach anfänglicher Unklarheit in der Rechtsprechung kein Zweifel mehr daran, dass sowohl Verträge abgewickelt werden können, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 28.07.1994 abgeschlossen wurden, als auch solche aus dem Zeitraum vom 28.07.1994 bis zum 31.12.2007.
Auch Verträge, die ab dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich widerrufbar. Bei diesen Verträgen sind lediglich die Fehler sowie die Abrechnungsmodalitäten noch nicht so eindeutig entschieden, wie bei den Altverträgen.
Wir haben in diesem Jahr aus gutem Grund bereits zweifach mit unserem Newsletter zum Thema Vermeidung/Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehensverträge aufmerksam gemacht. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) den Verbrauchern den Rücken gegenüber Ihren Bankinstituten weiter gestärkt! Im Rechtsstreit um hohe Kosten für Bankkunden bei vorzeitigem Ausstieg aus einem Immobilienkredit hat die Commerzbank (CoBa) eine weitere schwere[…]
Heute möchten wir Ihnen anhand dreier Beispielfälle aufzeigen, dass beim Thema LV-Rückabwicklung weiterhin Erfolge erzielt werden, obwohl Gerichte teilweise restriktiver geworden sind, wie Klage- und Berufungsabweisungen vor Landgerichten und Oberlandesgerichte belegen. Natürlich kann man nicht in allen Fällen erfolgreich sein…. Fall 1: Die Kundin hatte im Nov. 2004 eine fondsgebundene Police abgeschlossen und bis Dez. 2020[…]