Ist der „Widerrufsjoker“ für Lebensversicherungen eigentlich „tot“?? Rückabwicklung der Lebensversicherung – Lukrativer als eine Kündigung!

In den vergangenen Jahren wurde viel über die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen aufgrund von fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen geschrieben.

Dabei rankten sich häufig Mythen und vor allem unrealistische Vorstellungen um das Thema.

Nach den Insolvenzen großer Abwickler und einzelner Rechtsanwaltskanzleien ist es in letzter Zeit ruhiger um den Widerspruch geworden. Dies ist ebenso nachvollziehbar wie bedauerlich.

Denn der Widerruf bietet aufgrund vieler klärender Gerichtsurteile und einer Konsolidierung unter den Abwicklern weiterhin gute Chancen.

Was hat sich in der Rechtsprechung getan?

Während es in der Vergangenheit noch weitgehende Unklarheit über den Abschlusszeitraum der Verträge, die betroffenen Gesellschaften, eine mögliche Anspruchsverwirkung und die Berechnung des Abwicklungsanspruchs gab, sind viele dieser Punkte inzwischen geklärt:

So besteht nach anfänglicher Unklarheit in der Rechtsprechung kein Zweifel mehr daran, dass sowohl Verträge abgewickelt werden können, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 28.07.1994 abgeschlossen wurden, als auch solche aus dem Zeitraum vom 28.07.1994 bis zum 31.12.2007.

Auch Verträge, die ab dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich widerrufbar. Bei diesen Verträgen sind lediglich die Fehler sowie die Abrechnungsmodalitäten noch nicht so eindeutig entschieden, wie bei den Altverträgen.

Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Auch Riester- und Basisrentenverträge sind ohne weiteres widerrufbar

Gerade für Basisrentenverträge stellt die Rückabwicklung häufig die einzige Möglichkeit dar, das in diesen gebundene Kapital zu lösen. Jedoch gilt es hier eventuelle Steuernachteile zu berücksichtigen.

Die Erfahrung zeigt aber, dass viele Verträge beitragsfrei gestellt sind, die Kosten aber natürlich weiterlaufen, so dass bei regulärem Ablauf des Vertrages weitere, teils erhebliche Verluste zu beklagen sind.

In diesem Lichte erscheinen Steuernachteile verkraftbar. Darüber hinaus haben die Gerichte auch weitgehend die Fehler herausgearbeitet, die eine späte Rückabwicklung noch ermöglichen.

Durch eine Einzelfallprüfung lassen sich die Erfolgsaussichten daher inzwischen häufig recht gut abschätzen.

Wie hoch ist der durchschnittliche Vorteil gegenüber einer Kündigung oder welche Beträge könnten durch eine „Nachzahlung/Erstattung“ zur Auszahlung kommen?

Zu den Vorteilen, die durch eine Rückabwicklung entstehen, gibt es häufig falsche Vorstellungen. Teilweise wurden hier fantastische Mehrerträge bei vergleichsweise geringen Rückkaufswerten in Aussicht gestellt. Selbstverständlich lassen sich über eine Rückabwicklung aus 5.000,- Euro Einzahlungen keine 20.000,- Euro Mehrertrag generieren!

In den meisten Fällen dürfte der Mehrertrag zwischen 20 % und 30 % des Rückkaufswertes liegen, wobei insbesondere bei hoher Kostenbelastung auch höhere Werte möglich sind bzw. wir diese auch in Vergangenheit für Kunden realisieren konnten.

Warum scheitern viele Rückabwicklungen?

Die meisten Rückabwicklungen scheitern daran, dass keine Unterlagen und Informationen mehr zu dem Vertrag vorhanden sind und sich diese auch nicht mehr beschaffen lassen.

Wenn man in dieser Situation keine erfahrene Unterstützung zur Seite hat, die entweder weiß, wie man die Unterlagen beschaffen oder die Informationen durch Erfahrungswerte ergänzen kann, kommt man mit der Rückabwicklung in der Regel nicht weit.

Weiterhin gilt es Professionalität bei der Erstellung der notwendigen Berechnungen an den Tag zu legen. Sind diese nicht ausreichend fundiert gestaltet, lassen sich ebenfalls keine Mehrerträge erzielen. Auch an dieser Stelle ist fachkundiger Rat entscheidend.

Es zeigt sich immer wieder, dass es unentbehrlich ist, sowohl Akribie und Gewissenhaftigkeit in die Aufbereitung der Unterlagen und Vertragshistorie sowie der Bearbeitung der einzelnen Fälle zu legen, als auch über Erfahrung und einen Fundus an Unterlagen zu verfügen, um Lücken schließen zu können.

An dieser Stelle sind erfahrene Abwickler und Anwälte gefragt. Sehr häufig gelingt es auf diese Weise doch noch eine schlüssige Anspruchsbezifferung auf die Beine zu stellen.

Fazit:

Der „Widerrufsjoker“ für Lebens- und Rentenversicherungen ist keinesfalls „tot“, sondern verspricht weiterhin Erfolg.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass gerade „Massenabwickler“ nicht in der Lage sind oder waren, die notwendigen „Feinarbeiten“ für eine Rückabwicklung durchzuführen!

Die Zusammenarbeit mit spezialisierten, auf ausgewählte Fälle konzentrierten Partnern ist daher unerlässlich und im Ergebnis lohnenswert.

Sollte Ihrerseits Interesse an einem Gespräch bestehen, so stehen wir für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, es wird immer schwieriger wirklich tragfähige Konzepte zu finden!