Vorfällig­keits­ent­schädigung: Bankkunde bekommt über 8.000 Euro zurück

Vor dem Landgericht (LG) Konstanz hat ein Bankkunde durchgesetzt, dass die komplette Vorfälligkeitsentschädigung für die finanzierte Immobilie von der Volksbank zurückerstattet werden muss. Wie das ging und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier…

Das LG Konstanz (Az. C 4 O 155/20) verurteilte die Volksbank dazu, die vollständige Vorfälligkeitsentschädigung von 8.233,32 Euro zuzüglich Zinsen für die finanzierte Immobilie an den Kunden zurückzuzahlen.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung musste er zuvor bezahlen, weil er vorzeitig aus dem Immobilienkredit ausgestiegen war. Eine solche Strafzahlung wird in diesen Fällen fast immer von den Banken verlangt.

Der Grund für die Entscheidung des Gerichts war, dass die Angaben im Vertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht klar und verständlich waren. Dadurch entfällt laut dem zuständigen Richter der Anspruch der Bank auf eine Strafzahlung.

Das Gericht bezog sich dabei auf eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welche wie folgt lautet:

„Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn […] im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.“

Entscheidend ist nämlich, dass jeder Darlehensnehmer die Berechnung der Entschädigung nachvollziehen kann. Nur dann ist zuverlässig abzuschätzen, mit welchen Kosten bei einer vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrags zu rechnen ist.

Konkret ging im vorliegenden Vertrag nicht aus den Angaben hervor, für welchen Zeitraum die Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet wird. Außerdem fanden die im Vertrag vereinbarten Sondertilgungsoptionen keine Erwähnung.

Das Fehlen dieser beiden Faktoren machte die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend.

Die Bank hat Ihren Anspruch auf eine Strafzahlung durch diesen Fehler sozusagen “vergeigt”.

Lassen auch Sie Ihren Vertrag auf mögliche Fehler von unseren spezialisierten Anwälten prüfen.

Möglicherweise kann auch Ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt werden!