Erfolgreicher Widerspruch einer Lebensversicherung – was steht dem Versicherungsnehmer zu?

Seit Jahren widmen wir uns der Rückabwicklung von Lebensversicherungen und den damit verbundenen sehr lukrativen Anspruchsmöglichkeiten für lebensversicherte Kunden.

Vielen ist allerdings gar nicht so richtig klar, wie sich eine erfolgreiche Rückabwicklung in Zahlen darstellt bzw. welche Ansprüche dem Versicherungsnehmer im Fall einer Rückabwicklung eigentlich zustehen.

Verbraucher die nicht oder nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, können unterschiedliche Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen.

Diese reichen bei Verträgen der allseits bekannten Versicherungsgesellschaften von den Erstattungsansprüchen aller eingezahlten Beiträge, den kompletten Abschlusskosten bis hin zu den im Verlauf der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellten (teils recht hohen) Verwaltungskosten.

Daraus ergibt der Anspruch auf die sog. Nutzungsentschädigung, also dem „Rückabwicklungsvorteil“.

In Summe stehen dem Versicherungsnehmer also (je nach Vertragsausgestaltung und bisheriger Laufzeit) teils erhebliche Rück- bzw. Nachzahlungen zu.

Der Versicherungsnehmer muss sich lediglich die Vorteile des Versicherungsschutzes (den sog. Risikoanteil) anrechnen lassen, die nach der BGH-Rechtsprechung einen relativ geringen finanziellen Abschlag bedeuten.

Im Falle des englischen Lebensversicherers Clerical Medical (CMI) gibt es allerdings je nach Vertragsausgestaltung auch noch Ansprüche die darüber hinaus gehen.

Bekanntermaßen haben die englischen Lebensversicherungsgesellschaften den Kunden teils exorbitante Renditen in Aussicht gestellt, teilweise mehr als das doppelt und dreifache ihrer deutschen Mitbewerber.

Leider konnten (wen wundert’s?) diese Erträge in den allermeisten Fällen nicht erzielt werden.

Bei diesen Verträgen könnten für die Kunden auch sog. „Erfüllungsansprüche“ gegenüber Clerical Medical bestehen.

Klarheit schafft hier die Prüfung der Clerical Medical Verträge durch unsere auf CMI spezialisierte Kanzlei, mit der wir ausschließlich unsere CMI-Beauftragungen bearbeiten.

Nachstehend zwei Fälle in denen wir für unsere Kunden die Zahlung eines „Rückabwicklungsbetrages“ erreichen konnten.

Zahlung eines Rückabwicklungsbetrages am 03.06.2022 i.H.v. 35.204,55 €. Der zuletzt mitgeteilte Rückkaufswert im Falle einer „normalen“ Kündigung lag am 14.03.2022 bei 24.009,40 €.

Vorteil 11.195,15 € oder 46,62%.

Rückkaufswert 45.590,86 € (per 31.03.2022). Der nun zur Auszahlung kommende Rückabwicklungsbetrag beläuft sich auf 54.359,62 €.

Vorteil in diesem Fall: 8.768,76 % oder 19,23%.