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08

Dez
2021

EuGH vom 09.09.2021: Kein Rechtsmissbrauch durch Widerspruch der LV?? und Frohe Weihnachten🎄

Die Frage wonach der Rechtsmissbrauch nicht allein nach nationalem Recht zu beurteilen sei, könnte auf Grundlage einer neueren Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021 sowie einem ganz aktuellen Hinweis-beschluss des OLG Rostock vom 09.11.2021 ganz neue Möglichkeit eröffnen! Denn danach hat das OLG Rostock unter Verweis auf die neuere Entscheidung des EuGH festgestellt, dass die Beurteilung des Rechtsmissbrauchs […]

12

Okt
2021

Ist der „Widerrufsjoker“ für Lebensversicherungen eigentlich „tot“?? Rückabwicklung der Lebensversicherung – Lukrativer als eine Kündigung!

In den vergangenen Jahren wurde viel über die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen aufgrund von fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen geschrieben.

Dabei rankten sich häufig Mythen und vor allem unrealistische Vorstellungen um das Thema.

Nach den Insolvenzen großer Abwickler und einzelner Rechtsanwaltskanzleien ist es in letzter Zeit ruhiger um den Widerspruch geworden. Dies ist ebenso nachvollziehbar wie bedauerlich.

Denn der Widerruf bietet aufgrund vieler klärender Gerichtsurteile und einer Konsolidierung unter den Abwicklern weiterhin gute Chancen.

Was hat sich in der Rechtsprechung getan?

Während es in der Vergangenheit noch weitgehende Unklarheit über den Abschlusszeitraum der Verträge, die betroffenen Gesellschaften, eine mögliche Anspruchsverwirkung und die Berechnung des Abwicklungsanspruchs gab, sind viele dieser Punkte inzwischen geklärt:

So besteht nach anfänglicher Unklarheit in der Rechtsprechung kein Zweifel mehr daran, dass sowohl Verträge abgewickelt werden können, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 28.07.1994 abgeschlossen wurden, als auch solche aus dem Zeitraum vom 28.07.1994 bis zum 31.12.2007.

Auch Verträge, die ab dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich widerrufbar. Bei diesen Verträgen sind lediglich die Fehler sowie die Abrechnungsmodalitäten noch nicht so eindeutig entschieden, wie bei den Altverträgen.

[…]

08

Jul
2021

Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) bei Immobiliendarlehen – Weitere schwere Schlappe für die Commerzbank durch den BGH !!

Wir haben in diesem Jahr aus gutem Grund bereits zweifach mit unserem Newsletter zum Thema Vermeidung/Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehensverträge aufmerksam gemacht. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH)  den Verbrauchern den Rücken gegenüber Ihren Bankinstituten weiter gestärkt! Im Rechtsstreit um hohe Kosten für Bankkunden bei vorzeitigem Ausstieg aus einem Immobilienkredit hat die Commerzbank (CoBa) eine weitere schwere[…]

2021

Erfolge bei LV-Rückabwicklung

Heute möchten wir Ihnen anhand dreier Beispielfälle aufzeigen, dass beim Thema LV-Rückabwicklung weiterhin Erfolge erzielt werden, obwohl Gerichte teilweise restriktiver geworden sind, wie Klage- und Berufungsabweisungen vor Landgerichten und Oberlandesgerichte belegen. Natürlich kann man nicht in allen Fällen erfolgreich sein….   Fall 1: Die Kundin hatte im Nov. 2004 eine fondsgebundene Police abgeschlossen und bis Dez. 2020[…]

27

Jan
2021

Vorfällig­keits­ent­schädigung: Bankkunde bekommt über 8.000 Euro zurück

Vor dem Landgericht (LG) Konstanz hat ein Bankkunde durchgesetzt, dass die komplette Vorfälligkeitsentschädigung für die finanzierte Immobilie von der Volksbank zurückerstattet werden muss. Wie das ging und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier… Das LG Konstanz (Az. C 4 O 155/20) verurteilte die Volksbank dazu, die vollständige Vorfälligkeitsentschädigung von 8.233,32 Euro zuzüglich Zinsen für die[…]

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