Kreditinstitut zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen wegen falscher Widerrufsbelehrungen verurteilt

Wieder hat ein Gericht ein Kreditinstitut zur Rückerstattung bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen (VFE) verurteilt.

Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitig beendete Verträge

Der Mandant schloss im Jahre 2007 zwei Darlehensverträge über 100.000€ und 40.000€ zur Finanzierung einer Immobilie ab. Im Jahre 2014 verkaufte er die Immobilie und führte die Darlehen vorzeitig zurück. Das Kreditinstitut berechnete hierfür insgesamt 15.186,05€ Vorfälligkeitsentschädigungen.

Die Klage

Unsere Kanzlei widerrief für die Mandanten die Darlehensverträge und forderte die gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen zurück. Da das Kreditinstitut die dafür gesetzte Frist fruchtlos verstreichen ließ, war Klage geboten.
Das Kreditinstitut vertrat im Verfahren die Auffassung, der Widerruf sei verfristet, weil die Widerrufsbelehrungen korrekt und deshalb die Widerrufsfrist längst abgelaufen sei. Im Übrigen sei das Widerrufsrecht nach ca. 6,5 Jahren verwirkt und seine Ausübung rechtsmissbräuchlich.

Die Entscheidung

Das Landgericht Potsdam folgte mit Urteil vom 25. März 2015 der Rechtsauffassung unserer Kanzlei und sprach dem Mandanten im vollen Umfang den Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen zu. Mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung habe die in den Verträgen vermerkte zweiwöchige Widerrufsfrist jeweils nicht zu laufen begonnen.