Unsere Erfolge in Sachen Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Neukonditionierung von Immobiliendarlehen

Nachstehend beispielhaft drei abgeschlossene Fälle:

Erstattung von Vorfälligkeitsentschädigung

Die Mandanten bauten im Jahr 2009 ein Reihenmittelhaus. Sie finanzierten den Kauf mit einem Darlehen ihrer Bank in Höhe von 150.000€. Der Zinssatz betrug 5,34% bei einer Zinsbindung bis zum Jahr 2018. Anfang des Jahres 2014 verkauften sie das Objekt, um ein größeres Einfamilienhaus zu beziehen. Ihre Bank forderte von ihnen für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rd. 24.900€, die im März 2014 gezahlt wurde. Unserer kooperierenden Kanzlei gelang es nach kurzen Verhandlungen mit der Bank 80% der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung für unsere Mandanten zurückzuholen.

Erstattung: 19.926,52€

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Die Darlehensnehmer erwarben 2009 eine Immobilie, finanziert durch ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung. Das Objekt wurde im August 2014 veräußert. Ihre Bank verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung von 36.000€. Nach harten Verhandlungen unserer kooperierenden Kanzlei mit der Bank wurden sie aus dem Vertrag ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung entlassen.

Ersparnis: 36.000€

Ausstieg aus laufender Finanzierung

Die Mandanten nahmen im Jahr 2008 zur Finanzierung einer Bestandsimmobilie zwei Darlehen bei ihrer Bank auf. Zinssätze: 5,19% und 5,33%. Diese Verträge wollten sie vorzeitig beenden bzw. neu konditionieren. Die Bank verlangte dafür 16.922,55€ Vorfälligkeits-entschädigung. Nachdem unsere kooperierende Kanzlei den Fall übernahm, reduzierte die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung am Ende auf 6.000€ und bot den Kunden deutlich günstigere Konditionen an. Der Zinssatz ab dem 01.01.2015 liegt nun lediglich bei 2,09%.

Ersparnis: 14.312€