BGH stoppt Bearbeitungsgebühren für Kredite

Banken dürfen von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Konkret prüfte der BGH Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt. Mehrere Gerichte hatten in der Vergangenheit bereits gegen diese Entgelte entschieden, woraufhin viele Banken darauf verzichteten. Andere Geldinstitute hatten jedoch daran festgehalten und sind nun von der höchstrichterlichen Entscheidung betroffen. Der Vorsitzende Richter des 11. Zivilsenats sagte, die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien in den beiden vom Gericht beleuchteten Fällen unwirksam. Die Kunden würden durch die Bearbeitungsgebühr, die zusätzlich zu den Zinsen erhoben wird, unangemessen benachteiligt.

Viele Banken berechnen für Konsumkredite zusätzlich zu den Zinsen eine einmalige Gebühr zwischen ein bis drei Prozent der Kreditsumme. Die Kreditnehmer können diese Gebühren nun zurückfordern. Auf die Banken könnten nach Ansicht von Anwälten Rückforderungsansprüche von mehreren Millionen Euro zukommen.

Die Banken begründeten die Gebühren bisher mit dem  Beratungsaufwand zur Erfassung der Kundenwünsche und mit der notwendigen Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der BGH stellte sich aber auf den Standpunkt, dazu seien die Banken im eigenen Interesse verpflichtet. Die Kosten dafür dürften nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Die Bearbeitungsgebühr stelle auch keine Gegenleistung für die Auszahlung des Darlehens dar. Dazu seien schließlich die Zinsen da. „Den Banken ist es aber völlig unbenommen, die Bearbeitungskosten in den Zins einzupreisen“, urteilte der BGH.

Vor dem BGH forderten die Kläger Bearbeitungsgebühren von der Deutschen Postbank und der Essener National-Bank zurück (Az.: XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Sie waren damit schon in den Vorinstanzen erfolgreich, die Revisionen der Banken sind gescheitert. Ein Kläger-Anwalt betonte, die Kreditinstitute hätten mit der Bearbeitungsgebühr zu Unrecht eine „Goldquelle“ und ein „uferloses Instrumentarium“ entwickelt, um Kunden Geld abzuknöpfen.

Der BGH folgte der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte, die solche Bearbeitungsgebühren untersagt hatten. Beim BGH ist inzwischen eine Welle, ja ein Tsunami an zugelassenen Revisionen aufgeschlagen. Rund 100 Revisionen sind aber nur „die Spitze des Eisbergs“.
Der Anspruch auf Rückforderung der Gebühr verjährt zwar nach drei Jahren. Wann diese Verjährungsfrist aber zu laufen beginnt, ist umstritten. Darüber wird der BGH wohl erst in den nächsten Monaten entscheiden.