Deutsche Kreditbank (DKB) lenkt vor Gericht ein und zahlt Vorfälligkeitsentschädigung zurück

Wer Rechte aus einer der zahlreichen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der DKB herleiten will, musste bislang nicht nur zum Anwalt, sondern immer auch vor Gericht gehen – und zwar durch zwei Instanzen. Zuständig für die DKB sind die Landgerichte Berlin und Potsdam. Obwohl die DKB in allen von unserer Kanzlei  geführten Verfahren bislang unterlag, verweigerte sie sich stets beharrlich Vergleichen. Nachdem nunmehr die beiden Berufungsgerichte, das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Brandenburg klare Signale gaben, bot die DKB unserer Kanzlei vor dem Landgericht Potsdam nun die ersten Vergleiche an.

Der Vergleichsfall

In diesem Fall ging es um die Rückforderung von ca. 10.000 € Vorfälligkeitsentschädigung. Außergerichtlich ließ die DKB wie immer nicht mit sich reden. So gab es einen Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Im Nachgang bot die DKB einen Vergleich: die Erstattung von 70% des Forderungsbetrages. Der Mandant konnte entscheiden, ob er das Verfahren schnell beenden möchte oder aber, ob er „auf’s Ganze“ geht. Auch das ist letztlich eine wirtschaftliche Kalkulation.

Erste Gerichtsvergleiche – die Wende zu außergerichtlichen Vergleichen?

Im Interesse aller Beteiligten ist zu hoffen, dass die DKB neu rechnet und nicht in jedem für sie aussichtslosen Fall einen Prozess provoziert. Denn mit dem Ansteigen der absehbaren Niederlagen vor Gericht geht die Kalkulation für die DKB nicht mehr auf. Abgesehen davon, dass sich das Einlenken für die DKB „rechnen“ dürfte, geziemt sich dies für eine seriöse Bank, die damit wirbt, im Jahre 2015 als fairste Direktbank Deutschlands von „Focus-Money“ bewertet worden zu sein.