Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt wiederholt die Rechte von Besitzern einer Rürup-Rente. Ist ein Vertrag fehlerhaft, können Betroffene diesen widerrufen – und so ihr eingezahltes Geld zurückerhalten.
Wenn die Rürup-Rente zur Enttäuschung wird!
Eine Basisrente – besser bekannt als Rürup-Rente – entwickelt sich für viele Versicherte zur unangenehmen Überraschung. Besonders Selbstständige nutzen diese Form der Altersvorsorge, gelockt durch die steuerliche Absetzbarkeit eines Großteils der Beiträge.Oft wird jedoch übersehen, wie unflexibel diese Verträge tatsächlich sind:
- keine Möglichkeit zur Kündigung,
- hohe laufende Kosten und
- im Alter lediglich eine monatliche Rentenzahlung statt einer einmaligen Auszahlung.
Immer wieder berichten Besitzer von Rürup-Renten, dass sie bei Abschluss ihres Vertrags von diesen Nachteilen nichts wussten.
Der Widerruf als Ausweg
Ist der Vertrag fehlerhaft, kann der Kunde ihn widerrufen – und erhält im Erfolgsfall die eingezahlten Beiträge zurück. Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags, also zur Rückzahlung der angesparten Gelder.
Versicherer argumentieren mit „Verwirkung“ – BGH widerspricht
Viele Versicherer lehnen Widerrufe mit dem Hinweis auf eine sogenannte Verwirkung ab. Sie argumentieren, der Kunde habe durch eigenes Verhalten – etwa eine Beitragserhöhung oder Zustimmung zu Vertragsänderungen – gezeigt, dass er den Vertrag weiterführen wolle. Damit, so die Versicherer, handle der Kunde „widersprüchlich“ und verliere sein Widerrufsrecht. Dem hat der BGH in mehreren Entscheidungen jedoch widersprochen:
Selbst eine Erhöhung der Beiträge oder die Zustimmung zu neuen Zertifizierungsbedingungen beeinträchtigt das Widerrufsrecht lt. BGH nicht.
So entschied der BGH im Fall einer Basisrenteninhaberin, deren Widerruf vom OLG Hamm zunächst abgewiesen wurde. Die Kundin hatte ihre Sparraten zweimal erhöht und erst acht Jahre später widerrufen. Das höchste Gericht stellte jedoch fest, dass dies Teil der normalen Vertragsdurchführung sei und kein Verzicht auf das Widerrufsrecht darstelle.
Individuelle Prüfung notwendig
Trotz der teils verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bleibt klar:Ob ein Vertrag tatsächlich fehlerhaft und widerrufbar ist, lässt sich nur im Einzelfall feststellen. Daher sollte ein Vertrag durch eine spezialisierte Kanzlei geprüft werden.
Unser Angebot
Wenn Sie eine Rürup-Rente (Basisrente) oder ein anderes Altersvorsorgeprodukt besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Begleitung einer möglichen Rückabwicklung.
Sprechen Sie uns an!