Widerruf des Immobiliendarlehens: Durch Ablehnung der Bank nicht entmutigen lassen!

Informiert durch die Medien und animiert durch die hohe Ersparnismöglichkeit versuchen manche Immobiliendarlehensnehmer auf „eigene Faust“ den Widerruf ihres Darlehens und damit eine lukrative Umschuldung gegenüber ihrer Bank durchzusetzen bzw. ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Doch fast immer bekommen sie postwendend die Antwort: „Wir haben keine Fehler gemacht.“

So streiten Kreditinstitute in der Hoffnung, dass sich „die Sache“ schon erledigen werde, weil ihr Kunde den Streit gewiss scheue, erst einmal jeden Fehler ab oder spielen ihn herunter. Diese Taktik kennen wir aus der Versicherungsbranche, die damit durchaus erfolgreich Geld spart. Doch hier ist die Situation für die Verbraucher deutlich günstiger.

Die Verbraucherzentralen, die sich beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen ebenfalls verdient gemacht haben, aber die Forderungen der Verbraucher nicht durchsetzen können, empfehlen allerdings Fachanwälte zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen des Verbrauchers.

Sie tun dies nicht nur, weil damit die Erfolgschancen beim Widerruf unbestritten höher sind, sondern vor allem auch, weil Darlehensnehmer in Eigeninitiative Fehler machen können, die die gesamte Immobilienfinanzierung und somit letztlich die Immobilie oder aber eine mögliche Vermeidung oder Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung gefährden!

Die Fachanwälte unserer Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht sind auf die Prüfung von Darlehensverträgen einschließlich der von Banken und Sparkassen geforderten Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen spezialisiert. Sie prüfen die Forderung Ihres Kreditinstitutes und sagen Ihnen, ob eine Abwehr oder Reduzierung möglich ist. Im Fall bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen können bei vorhandenen Formfehler unsere Anwälte Ihnen diese, zumindest teilweise, zurückholen.