Umschuldung nach Widerruf des Immobiliendarlehens von manchen Banken verwehrt – Unsere Kanzlei gibt Entwarnung!

„Die Welt“ berichtete unlängst unter der Überschrift „Die Banken schlagen zurück“, dass einige Immobiliendarlehensnehmer, die ihren Kredit wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung umfinanzieren wollten, schwer einen neuen Vertrag bekamen. Was grundsätzlich dramatisch erscheint, ist letztlich aber im Einzelfall kein Problem.

Klare Rechtslage – klare Interessenlage

Kreditinstitute, die in der Vergangenheit ihre Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht belehrt haben, müssen noch heute damit rechnen, dass diese ihre Verträge widerrufen. So die klare Ansage des Gesetzgebers und der Gerichte. Diese Darlehensnehmer haben einen Anspruch auf die Auflösung ihres Vertrages ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts ist keine moralische Frage! Gesetzgeber und Rechtsprechung haben diese Rechtsfrage eindeutig zugunsten der Darlehensnehmer beantwortet. Das Recht steht hier auf Seiten der Verbraucher, die nunmehr ihr Interesse wahrnehmen. Das ist ein völlig normaler Vorgang im Rechtsleben. Umgekehrt würde jede Bank die Zinsen (nachträglich) erhöhen, wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung ihnen dies ermöglichen würden!

Unmut ist verständlich – Gegenwehr auf diese Art ist inakzeptabel

„Dass die Kreditinstitute sich über ihre Fehler und noch mehr über die daraus resultierenden Rechte ihrer Kunden ärgern, ist verständlich. Wenn jetzt aber offenbar „kollektiver Widerstand“ geleistet werden soll, dann ist das inakzeptabel. Das betrifft vor allem die großen Anbieter in der Branche, die teilweise auf lupenreine Abschreckung setzen“, so unsere Kanzlei.
Kreditinstitute die trotz eindeutiger Rechtslage meinen sich wehren zu müssen, sollen den Rechtsweg beschreiten und nicht versuchen, ihre gegenüber dem Verbraucher stärkere Stellung auszunutzen. Dieses Vorgehen, wer seinen Vertrag widerrufen hat, der soll – am besten bei keinem Kreditinstitut – eine Neufinanzierung bekommen, ist absolut inakzeptabel. „Das kommt einem Schutzschirm unter Banken gleich, eine solche Front wäre kartellrechtlich bedenklich“, kritisiert unsere Kanzleiführung.

Die „Bankenfront“ ist löchrig!

Wenn nunmehr Banken und Versicherer bei Neufinanzierungen blocken, sind das bei weitem nicht alle. Beim Geldverdienen wird es keine flächenübergreifende „Solidarität“ zwischen den konkurrierenden Geldinstituten geben. „Es gibt noch genügend Kreditinstitute, die in die Bresche springen“, versichert unsere Kanzlei aus Erfahrung. In diesem Fall ist es sehr hilfreich, wenn eine Anwaltskanzlei nicht nur den Widerruf des Darlehensvertrages gegenüber dem Kreditinstitut durchsetzt, sondern der Kunde sich frühzeitig in Zusammenarbeit mit seriösen und zuverlässigen Finanzmaklern um eine zinsgünstige Neufinanzierung kümmert.

Resümee: Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird!