Wichtige Information aus aktuellem Anlass!

Wie der Nachrichtensender N-TV berichtet, scheint der Gesetzgeber nach intensivster Lobbyarbeit von Banken und Sparkassen „einzuknicken“!

Aufgrund zahlreicher fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Baukrediten soll das Widerrufsrecht der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen künftig begrenzt werden!

Demnach soll das bisher unbegrenzt geltende Widerrufsrecht mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie zeitlich befristet werden, wie aus Regierungskreisen verlautete. Bei sogenannten Altfällen soll das Recht demnach nur noch für einen bestimmten Zeitraum ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Der Entwurf wird derzeit im Bundestag beraten, im März 2016 könnte das Gesetz in Kraft treten. Betroffen sind Verträge, in denen es um Kredite in Höhe von insgesamt 1,6 Billionen Euro geht.

Da würde konkret bedeuten, dass Betroffene nun voraussichtlich nur noch ein halbes Jahr lang prüfen lassen können, ob die Widerrufsbelehrung in den damalig abgeschlossenen Verträgen fehlerhaft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

  • Es bleibt also festzuhalten, dass diese fast einzigartige Möglichkeit von Verbrauchern, ausnahmsweise gegenüber den Banken „am längeren Hebel“ zu sitzen, nun sehr wahrscheinlich mit einem „Verfallsdatum“ versehen ist.
  • Daher sollten Kreditnehmer ihre Darlehensverträge umgehend und damit vor Inkrafttreten des geplanten Gesetzes prüfen lassen.
  • So vermeiden sie Zeitdruck und eine mögliche Überlastung unserer Anwaltskanzleien, wie wir sie leider vor Fristablauf und Verjährung bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen zum Jahresende 2014 erleben mussten.