Verbraucherzentrale setzt Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) durch!

Die Verbraucherzentrale (VBZ) Hamburg hatte mit Klagen gegen Baufinanzierer, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sondertilgungsrechte bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt ließen, Erfolg. Die Gerichte befanden solche Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung der Darlehensnehmer als unwirksam.

Anrechnung der Sondertilgungen reduziert VFE

Für die vorzeitige Beendigung eines Immobiliendarlehensvertrages verlangen die Baufinanzierer regelmäßig eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Enthält der Vertrag eine Regelung über Sondertilgungen, dann lässt sich diese dadurch reduzieren. Doch einige Kreditinstitute versuchten dies zu vermeiden, indem sie im „Kleingedruckten“ ihrer Vertragsklauseln eine Ausschlussregelung aufnahmen. Allerdings vergeblich.

VBZ bekämpft verbraucherunfreundliche Klausel erfolgreich

Der VBZ Hamburg gelang es durch Abmahnungen und Klagen, dass zahlreiche Kreditinstitute die gerügte Klausel nicht mehr verwenden dürfen. Nach Angaben der VZ betrifft das die Allianz Lebensversicherungs-AG, die Sparkasse Pforzheim Calw, die Sparkasse Südholstein, die Continentale Lebensversicherungs AG, die Sparkasse Vest Recklinghausen, die DBVWinterthur Lebensversicherung AG, die AXA Krankenversicherung AG, die Volksbank Remscheid-Solingen eG, die Ergo Versicherungsgruppe AG und die Kreissparkasse Verden. Diese Kreditinstitute haben in der Vergangenheit durch die Nichtberücksichtigung der vereinbarten Sondertilgung zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung kassiert.

Nachzahlung kann gefordert werden

Die unwirksamen Klauseln haben zur Folge, dass Kreditinstitute, die Sondertilgungsrechte bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt haben, unrechtmäßig zu viel Geld kassiert haben. Das gilt auch dann, wenn keine Sondertilgung geleistet wurde. Betroffene sollten von ihrem Kreditinstitut eine korrekte Nachberechnung fordern und ggf. die Differenz zurückverlangen. In vielen Fällen dürften so erhebliche Erstattungen fällig werden.

Unsere Erfahrungen und Erfolge

Auch wir raten zur nachträglichen Prüfung Ihrer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung. Abgesehen von der Möglichkeit, durch nicht berücksichtigte Sondertilgungsrechte Geld zurückzufordern, kann u.U. die Vorfälligkeitsentschädigung gänzlich in Frage gestellt und die gesamte Summe verlangt werden. Wir können dann, wenn der Darlehensvertrag eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthielt, die Vorfälligkeitsentschädigung entweder voll zurückfordern oder aber in einem Vergleich erheblich reduzieren.

Unser Angebot: Prüfung von Vorfälligkeitsforderungen

Die Fachanwälte unserer Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht sind auf die Prüfung von Darlehensverträgen einschließlich der von Banken und Sparkassen geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen spezialisiert. Diese prüfen die Forderung Ihres Kreditinstitutes und sagen Ihnen, ob eine Abwehr oder Reduzierung möglich ist.