Lebensversicherungen (u.a. Clerical Medical)

Wir widmen uns seit geraumer Zeit auch der Rückabwicklung von Lebensversicherungen und damit sehr interessanten Erstattungsmöglichkeiten für lebensversicherte Kunden. Ähnlich wie bei fehlerhaften Darlehensverträgen haben Verbraucher, die nicht oder nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, unterschiedliche Anspruchsmöglichkeiten gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Diese reichen bei den Verträgen „normaler“ Versicherer von den Erstattungsansprüchen aller eingezahlten Beiträge, den kompletten Abschlusskosten, bis hin zu den im Verlauf der Vertragslaufzeit in Rechnung gebrachten (recht hohen) Verwaltungskosten. Daraus ergibt ein Anspruch auf den sog. Nutzungswertersatz. In Summe stehen dem Versicherungsnehmer also, je nach Vertragsausgestaltung und bisheriger Laufzeit, teils erhebliche Rückzahlungen zu. Der Versicherungsnehmer muss sich lediglich die Vorteile des Versicherungsschutzes (den sog. Risikoanteil) anrechnen lassen, die nach der BGH-Rechtsprechung einen relativ geringen finanziellen Abschlag bedeuten.

Im Falle des englischen Lebensversicherers Clerical Medical gibt es allerdings u.U. auch noch Ansprüche, die in eine weitere Richtung gehen. Bekanntermaßen haben die englischen Lebensversicherungsgesellschaften den Kunden teil exorbitante Renditen in Aussicht gestellt. Teilweise mehr als das Doppelte ihrer deutschen Mitbewerber. Leider konnten (wen wundert’s?) diese Erträge in den allermeisten Fällen nicht erzielt werden. Bei diesen Verträgen könnte für die Kunden auch ein „Erfüllungsanspruch“ gegenüber der Gesellschaft bestehen. Klarheit schafft hier die Prüfung der Clerical Medical Verträge durch eine darauf spezialisierte Fachanwaltskanzlei.

Wir konnten durch unsere exzellenten Kontakte und auch aufgrund von Empfehlungen der bereits mit uns kooperierenden Kanzleien eine Zusammenarbeit mit einer eben solchen „Spezialkanzlei“ vereinbaren.

Diese hat inzwischen 1.000 Verfahren gegen die britische Lebensversicherung zu Gericht gebracht und betreut weitere 600 Verfahren außergerichtlich. Die Kanzlei verklagt Clerical Medical bundesweit und hat inzwischen Prozesserfahrung vor sehr vielen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland. Auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurden seit 2011 mehrere Klageverfahren gegen Clerical Medical geführt und schließlich im Juli 2012 in drei Verfahren mitunter die ersten Entscheidungen des obersten Zivilgerichts gegen Clerical Medical in Deutschland erstritten. Das Team aus sechs hochspezialisierten Rechtsanwälten mit langjähriger Praxiserfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts ist weitgehend ausschließlich mit den Verfahren gegen Clerical Medical beschäftigt.

Also bestmögliche Voraussetzungen unseren Kunden auch in dieser Sache die maximale juristische Qualität und Erfahrung anbieten zu können!