Hammer-Urteil gegen die Commerzbank!

Wenn Sie seit dem 21. März 2016 bei der Commerzbank oder bei einer anderen Bank als Verbraucher ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, sollten Sie jetzt genau aufpassen.

Für den Fall, dass Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden möchten, etwa weil Sie die Immobilie verkaufen und das Bankinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangt, können Sie sich dieses Geld womöglich sparen!

Das Oberlandesgericht (OLG) hat kürzlich in einem Fall einer unserer kooperierenden Kanzleien entschieden, dass die Verträge der Commerzbank in einem bestimmten Punkt fehlerhaft sind und der Bank eben keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht.

Das Ergebnis: Die Commerzbank muss die Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 22.000 Euro zzgl. Zinsen an den Kunden zurückzahlen.

Damit sind die Mandanten der Kanzlei ohne Strafzahlung vorzeitig aus dem Vertrag herausgekommen.

Da zu vermuten ist, dass die Commerzbank über Jahre die gleichen Verträge herausgibt, ist dieses Urteil wohl auf viele andere Commerzbank-Verträge anzuwenden, die seit dem 21. März 2016 einen Baukredit abgeschlossen haben.

Selbst, wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung schon bezahlt haben, können Sie sich diese zurückholen!

Insbesondere bei Verträgen neueren Datums ist aber eine genauere Überprüfung anzuraten, da es möglich ist, dass die Commerzbank ihre Formulare als Reaktion auf den Rechtsstreit angepasst hat.

Das Urteil ist ebenfalls ein Signal an Kunden anderer Banken, die mit fehlerhaften Kreditverträgen ausgestattet wurden. Auch diese Fehler werden von unseren Kanzleien aufgedeckt und einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen.

Unser Fazit: Jeder Immobiliendarlehensvertrag, der seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde und bei dem die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ansteht oder bereits geleistet wurde, sollte überprüft werden.