Geht es doch raus aus einer Basis-Rente?

Die Basis- oder Rürup-Rente wurde als steuersparende Altersvorsorge gerne abgeschlossen. Doch hohe Kosten und niedrige Renditen sorgen für große Enttäuschung.

Der Widerruf/Widerspruch und die womöglich daraus resultierende Rückabwicklung der Verträge könnte der Ausweg aus dem Dilemma der schlechten Entwicklung und der Unkündbarkeit dieser Verträge sein!

Viele Besitzer einer Basisrente sind unzufrieden! Uns erreichen immer mehr Anfragen von Maklern und deren Kunden.

Denn die nach ihrem Erfinder auch „Rürup-Rente“ genannte Altersvorsorge erweist sich leider für etliche Versicherungsnehmer als Falle für ihr Geld. Teilweise realisieren sie erst nach dem Abschluss bzw. nach Jahren, dass sie die Policen gar nicht kündigen können, wenn sie ihr Geld einmal brauchen.

Auch eine Einmalauszahlung bei Erreichen des Rentenalters ist nicht vorgesehen, sondern lediglich eine monatliche Verrentung. Zudem verhageln hohe Kosten die Rendite.

Gleich mehrere Gerichtsentscheidungen haben die Position der Versicherten gestärkt.

So hat das Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 158/22) entschieden, dass ein Vertrag der Zürich Deutscher Herold nicht den formalen Voraussetzungen genügt. Der Kunde, der 7200,- € in die Basis-Rente einbezahlt hatte, erhält durch den Widerruf rund 8100,- € zurück.

Die Allianz Versicherung kassierte eine Schlappe vor dem OLG Karlsruhe (Az.: 12 U 343/21). Das Gericht urteilte, dass der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei. Gegen dieses Urteil läuft derzeit allerdings noch die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH).

Das Landgericht Köln (Az.: 120205/22) hat die Canada Life zur Rückabwicklung einer Rürup-Rente verurteilt. Auch dort erhielt der Kunde mehr zurück als er eingezahlt hatte.

Ob eine Basis-Rente tatsächlich widerrufen werden kann, muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden. Hier ist die bei uns fällige Bearbeitungsgebühr für unsere Bearbeitung, der juristischen Prüfung und der Berechnung möglicher Ansprüche durch unsere Kanzleien aber sicherlich gut angelegtes Geld…..

In den Gesprächen mit unseren Maklern und Kunden stellt sich immer wieder die Frage, ob Besitzer einer Rürup-Rente bei einer Rückabwicklung auch die Steuervorteile erstatten müssen, von denen sie profitiert haben. Denn für viele ist eine Basisrente auch ein Steuersparmodell. Einzahlungen dürfen nämlich zum größten Teil vom Einkommen abgezogen werden.

Hier hat das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 1 K 292/19 E) erfreulicherweise zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden, dass der Steuervorteil nur für die zurückliegenden vier Jahre erstattet werden muss. Frühere Steuervorteile kann der Versicherte auch bei einer Rückabwicklung behalten.

Ob dies auch andere Finanzgerichte so sehen, wird die Zukunft zeigen. Dies ist aber zweifellos ein gutes und starkes Argument, das sich auch gegenüber Finanzämtern und anderen Finanzgerichten anwenden lässt.

Bei den Basisrenten die wir bisher bearbeitet haben, war es sehr auffällig, dass die meisten Verträge bereits seit Jahren beitragsfrei gestellt waren. Dies hätte dann ggfs. zur Folge, dass eben auch keine Steuervorteile erstattet werden müssten.

Ganz klar überwiegen also die möglichen Vorteile aus einer Rückabwicklung gegenüber dem Festhalten an diesen überwiegend schlecht laufenden Verträgen.

Die womöglich freiwerdenden Gelder können mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich besser und zeitgemäßer neu veranlagt werden.