Auch in der Vergangenheit haben wir bereits zu diesem Thema berichtet.
Da uns immer mehr Anfragen von Maklern und deren Kunden erreichen, viele Besitzer einer Basisrente unzufrieden sind und nun endlich auch Banken, Versicherer und Politik über neue Konzepte nachdenken ( „Ziel ist eine renditeträchtigere Kapitalanlage“), möchten wir wieder auf die Thematik aufmerksam machen.
Die Basis- auch Rürup-Rente genannt, wurde als steuersparende Altersvorsorge gerne abgeschlossen. Doch hohe Kosten und niedrige Renditen sorgen für sehr große Enttäuschung.
Der Widerruf/Widerspruch und die womöglich daraus resultierende Rückabwicklung der Verträge könnte der Ausweg aus dem Dilemma der schlechten Entwicklung und der Unkündbarkeit dieser Verträge sein!
Denn die nach ihrem Erfinder auch „Rürup-Rente“ genannte Altersvorsorge erweist sich leider für etliche Versicherungsnehmer als Falle für ihr Geld. Teilweise realisieren sie erst nach dem Abschluss bzw. nach Jahren, dass sie die Policen gar nicht kündigen können, wenn sie ihr Geld einmal brauchen. Auch eine Einmalauszahlung bei Erreichen des Rentenalters ist nicht vorgesehen, sondern lediglich eine monatliche Verrentung. Zudem verhageln hohe Kosten häufig die Rendite.
Gleich mehrere Gerichtsentscheidungen haben die Position der Versicherten gestärkt.
So konnten wir u.a. Verträge der Allianz, HDI, Friends Provident (AVIVA), Skandia und der Generali (AachenMünchener) rückabwickeln.
Ob eine Basis-Rente widerrufen werden kann, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
In den Gesprächen mit unseren Maklern und Kunden stellt sich immer wieder die Frage, ob Besitzer einer Rürup-Rente bei einer Rückabwicklung auch die Steuervorteile erstatten müssen, von denen sie profitiert haben. Denn für viele galt die Basisrente auch als ein Steuersparmodell. Einzahlungen dürfen nämlich zum größten Teil vom Einkommen abgezogen werden.
Hier hat das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 1 K 292/19 E) erfreulicherweise zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden, dass der Steuervorteil nur für die zurückliegenden vier Jahre erstattet werden muss. Frühere Steuervorteile kann der Versicherte auch bei einer Rückabwicklung behalten.
Ob dies auch andere Finanzgerichte so sehen, wird die Zukunft zeigen. Dies ist aber zweifellos ein gutes und starkes Argument, das sich auch gegenüber Finanzämtern und anderen Finanzgerichten anwenden lässt.
Bei den Basisrenten die wir bisher bearbeitet haben, war es sehr auffällig, dass die meisten Verträge bereits seit Jahren beitragsfrei gestellt waren. Dies hätte dann ggfs. zur Folge, dass womöglich auch keine Steuervorteile erstattet werden müssten.
Ganz klar überwiegen also die möglichen Vorteile aus einer Rückabwicklung gegenüber dem Festhalten an diesen überwiegend schlecht laufenden Verträgen.
Die womöglich freiwerdenden Gelder können mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich besser und zeitgemäßer neu veranlagt werden!