In den letzten Wochen hatten wir erfreulicherweise wieder „freiwillige“ Rückabwicklungen von der Skandia LV AG.
In diesem Fall handelte es sich um ein Ehepaar mit insgesamt drei Skandia-Policen.
Zwei der Policen hat die Skandia rückabgewickelt. Eine Weitere wurde abgelehnt.
Vom Erstattungs- (Rückabwicklungs)betrag muss das Deckungskapital (Rückkaufswert) abgezogen werden.
Die sich daraus ergebene Differenz stellt den Vorteil des Kunden gegenüber der „normalen“ Kündigung dar.
4.688,77€ (RKW = 21.882,62€, Erstattung =26.571,39€) Entspricht 21,42% Mehrwert!
4.055,86€ (RKW = 34.978,98€, Erstattung = 39.034,84€) Entspricht 11,59% Mehrwert
Beim größeren Vertrag ist der Vorteil etwas geringer ausgefallen, da sich dieser aufgrund einer anderen Fondsstruktur besser entwickelt hatte.
Wie von uns immer wieder erwähnt, klappt es also teilweise nach wie vor ohne Anwalt und Gericht.
Einen Versuch ist es allemal wert!