KLAGE VOLLUMFÄNGLICH STATTGEGEBEN: Urteil zur Rückabwicklung einer LV durch das Landgericht Bielefeld gegen die FWU Life Insurance Lux S.A.

Gleich zum Start des Jahres 2024 konnten wir für einen unserer Kunden ein positives Urteil zur Rückabwicklung einer LV und somit einer entsprechenden Nachzahlung durch die Versicherungsgesellschaft erzielen.

Im November 2022 beauftragte der Kunde eine mit uns kooperierende Kanzlei mit der Überprüfung seiner Police bei der FWU Life Insurance, Lux S.A. (Abschlussdatum 01.03.2007), da er mit der Entwicklung der LV und den (nach seiner Kündigung im Frühjahr 2021 ausgezahlten Rückkaufswerts) sehr unzufrieden gewesen ist. Die Ersteinschätzung ergab, dass lt. dem bearbeitenden Anwalt der Vertrag grundsätzlich rückabzuwickeln und eine entsprechende „Nachzahlung“ zu erzielen sei.

In einem schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzfrist bis zum 01.12.2023 hat das LG Bielefeld entschieden, der Klage stattzugeben.

Das Urteil wurde den Parteien per 21.12.2023 schriftlich zugestellt. Somit begann die 4-wöchige Berufungsfrist zu laufen. Die FWU Life konnte nun bis zum 18.01.2024 gegen das ergangene Urteil Berufung einlegen. Darauf hat die Gesellschaft verzichtet und das Urteil wurde rechtskräftig.

Bereits mit dem heutigen Tag konnte unsere Kanzlei den Zahlungseingang des geltend gemachten Betrages durch die Gegenseite feststellen und an den Kunden weiterleiten.

Gerne können wir Ihnen bei Interesse das Urteil auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Sprechen Sie uns an….