Hammerurteil des OLG Stuttgart gegen Allianz: Millionen Verträge falsch

Das OLG Stuttgart hat mit drei wegweisenden Urteilen von Dezember 2018 gegen die Allianz Lebensversicherung AG entschieden, dass Millionen Lebensversicherungen der Allianz widerrufen werden können, weil die Verbraucherinformationen fehlerhaft sind.

Rechtsfolge ist, dass die betroffenen Allianz Lebensversicherungsverträge (mit Abschlußdatum bis 2007) rückabgewickelt werden können und sich die Versicherten aus den Verträgen lösen, ihre gezahlten Beiträge zurückfordern und eine Verzinsung der ihrer Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit verlangen können. So sind Zahlungen in erheblicher Höhe über den zuletzt mitgeteilten Rückkaufswert möglich!

In den Urteilen stellte das OLG Stuttgart fest, dass die Rückkaufswerte in den Verträgen der Allianz Lebensversicherung AG falsch dargestellt sind. Folge ist, dass die Versicherten noch Jahrzehnte nach dem Vertragsabschluss wirksam den Widerspruch erklären können. Nach Einschätzung der prozessführenden Kanzlei sind Millionen Verträge der Allianz Lebensversicherung AG betroffen. Da der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, dass der Versicherer beim Widerspruch durch den Versicherten die Beiträge verzinsen und eine sog. Nutzungsentschädigung zahlen muss, können die Versicherten auf diesem Weg diese Verträge loswerden. Versicherungskunden der Allianz Lebensversicherungs AG die mit ihren Verträgen nicht zufrieden sind, sollten daher Ihre Verträge überprüfen lassen.