Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) bei Immobiliendarlehen – Weitere schwere Schlappe für die Commerzbank durch den BGH !!

Wir haben in diesem Jahr aus gutem Grund bereits zweifach mit unserem Newsletter zum Thema Vermeidung/Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehensverträge aufmerksam gemacht.

Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH)  den Verbrauchern den Rücken gegenüber Ihren Bankinstituten weiter gestärkt!

Im Rechtsstreit um hohe Kosten für Bankkunden bei vorzeitigem Ausstieg aus einem Immobilienkredit hat die Commerzbank (CoBa) eine weitere schwere Niederlage kassiert.

Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde der CoBa gegen ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) aus dem Juli 2020 zurück (Az.: XI ZR 320/20)!

„Der BGH schließt sich damit faktisch der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main an und hält eine weitere Klärung der Sache für unnötig“, erklärte der bearbeitenden Rechtsanwalt unserer kooperierenden Kanzlei, die das OLG-Urteil gegen die Commerzbank erstritten hat.

Die Commerzbank wollte sich zu dem Thema auf Anfrage von Medien nicht äußern…..

Das Frankfurter OLG hielt in seinem letztjährigen Urteil zwar fest, eine Bank habe das Recht, „eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden“ zu verlangen. Dieser Anspruch sei jedoch „ausgeschlossen, wenn im Vertrag (u.a.) die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind“. Die Angaben müssten „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein. Das Fazit des OLG als zweite Instanz in diesem Verfahren: „Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne Rechtsgrund. Eine Zahlungsverpflichtung bestand nicht.“

Lassen Sie oder Ihre Kunden ebenfalls die Immobiliendarlehensverträge auf mögliche Fehler von unseren spezialisierten Anwälten prüfen.

Dies betrifft alle ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Immobiliendarlehensverträge.

Möglicherweise kann auch Ihre bereits gezahlte oder noch fällige Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt bzw. vermieden werden…..