Allianz muss Basisrenten rückabwickeln!

Gleich zwei Gerichte bestätigen die Wirksamkeit des Widerrufs gegenüber der Allianz LV AG.

Die Allianz Lebensversicherungs AG unterliegt am LG Stuttgart in einem von unserer Partner-Kanzlei geführten Rechtsstreit und wurde am 24.02.2026 rechtskräftig verurteilt. Die Allianz muss im Rahmen einer bei ihr geschlossenen Basis-Rentenversicherung infolge des Widerrufs ihrer Versicherungsnehmerin den ungezillmerten Rückkaufswert erstatten.

Auch das OLG Stuttgart bestätigte in einem weiteren Verfahren die zuvor durch das LG Heilbronn festgestellte Wirksamkeit des Widerrufs einer Basisrente der Allianz….

Widerruf infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch möglich

Die durch unsere Anwälte vertretenen Versicherungsnehmer erklärten jeweils zuvor den Widerruf und verfolgten diesen schließlich im Rahmen einer Klage weiter. Die Argumentation der Kanzlei wurde durch das Landgericht Stuttgart und auch durch das OLG Stuttgart einmal mehr geteilt. Dabei stellte das LG Stuttgart klar, dass der Widerruf infolge der fehlerhaften Belehrung noch möglich war. Auch stand der Wirksamkeit die wiederholt erfolgte Zuzahlung der Versicherungsnehmerin in den Vertrag nicht im Weg.

In dem anderen Verfahren bekräftige zudem das OLG Stuttgart, dass selbst die zwischenzeitliche Erweiterung eines bestehenden BU-Schutzes im Vertrag den Widerruf nicht hindere. Der Versicherer wurde daher in der Folge jeweils rechtskräftig verurteilt. Sie hat daher die jeweilige Basis-Rentenversicherung zu beenden und aufzulösen und an den Versicherungsnehmer den sogenannten ungezillmerten Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nebst Zinsen auszuzahlen. Gegen das Urteil des LG Stuttgart ging die Allianz nicht in Berufung. Es ist daher rechtskräftig. Im weiteren Verfahren nahm die Allianz nach vorherigen Hinweisen des OLG Stuttgart ihre Berufung gegen das Urteil des LG Heilbronn zurück. Auch dieses ist damit rechtskräftig.

Widerruf als Ausstieg aus der Basisrente

Gerade bei Rürup-Verträgen (Basisrenten) ist nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen eine Beendigung und Auflösung grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Widerruf des Vertrages stellt daher meist die einzige Option dar, aus diesen Verträgen auszusteigen.

Vielen Versicherungsnehmern ist leider nicht bewusst, dass eine einfache Beendigung mit Auszahlung eines Rückkaufswertes oder eine Kapitalabfindung zum Rentenbeginn nicht möglich ist. Wenn der Verbraucher es viele Jahre später bemerkt, ist es häufig zu spät und der Widerruf bleibt daher die einzige Chance, doch noch aus dem Vertrag auszusteigen.

Auch bei jederzeit kündbaren Verträgen kann sich der Widerruf aber regelmäßig als wirtschaftlich sinnvoll darstellen, da auch hier der Widerruf regelmäßig zu einem deutlich höheren Auszahlungsbetrag führt.

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